Allgemeine Montagebedingungen

Allgemeine Montagebedingungen

  1.  Die bestellten Bauteile sind in einer zusammenhängenden Montageaktion kalkuliert.
  2. Der bestätigte Montagepreis setzt folgende bauseitig zu erfüllende Voraussetzungen voraus:
    1. Der Montageort im Außenbereich muß bei Bedarf gefahrlos und in vollem Umfang mit unserem Gerüst und LKW (Achslast 12t) befahrbar sein. Die Montageorte im Innenbereich müssen unseren Monteuren frei zugänglich sein.
    2. Unser Montagegerüst kann bei Bedarf max. bis zu einer Montagehöhe von 5m, gemessen bis Unterkante zu montierende Schilderanlage, eingesetzt werden. Über 5m Höhe ist bauseitig ein Gerüst, Hebebühne oder Hubsteiger, die den gültigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, zu stellen. Vor der Bestellung eines Gerüstes, Hebebühne oder Hubsteigers sollten Sie dies mit unserer Montageleitung abstimmen.
    3. Mehrarbeiten die notwendig werden, weil Gebäudeteile nicht in der Waage oder dem Lot sind und zusätzliche Unterkonstruktionen werden zusätzlich berechnet. Mehraufwendungen die für bauseitig fehlerhaft erstellte Untergründe gehen zu Lasten des Kunden. Für bauseits vom Kunden oder von Ihm Beauftragten erstellte Untergründe, übernimmt die Pinter Signum GmbH keine Haftung.
    4. Fundamente sind bauseits (falls nicht anderslautend beauftragt) ausgetrocknet und fachgerecht vor dem vereinbarten Montagetermin fertigzustellen. Die vorherige Prüfung der Bodenverhältnisse ist vom Kunden zu veranlassen.
    5. Elektrische Zuleitungen müssen bauseits durch einen konzessionierten Elektriker bis unmittelbar zum Anschluß sach- und fachgerecht verlegt sein, so daß unsere Monteure bei Fertigstellung alle elektrischen Bauteile auf volle Funktion überprüfen können.
  3.      Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche behördlichen Genehmigungen bauseits zu beantragen und müssen vor Montagebeginn vorliegen. Ergänzende Unterlagen können bei Pinter Signum GmbH angefordert werden.
  4. Für die Aufstellung von Bauteilen mit einem Gewicht von über 100 kg ist bauseits (falls nicht anderslautend beauftragt) ein Kran zu stellen.
  5. In dem Fall, wo trotz bauseitiger Freigabe eine Montage aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden können, müssen wir folgende Kosten berechnen.
  6. Für jeden angefangenen Montagetag berechnen wir mindestens 10 Std. à EUR 49,00/Std. je Monteur als Ausfallzeit. Sollte die An- und Abreise sowie Verweilzeiten je Monteur mehr als 10 Stunden betragen, wird automatisch für jeden Monteur ein weiterer Tag mit 10 Stunden à EUR 49,00/Std. berechnet. Weiterhin berechnen wir je Monteur und Montagetag EUR 23.- Auslösung und bei mehr als einem Tag je Übernachtung EUR 50.- Übernachtungskosten. Die An- und Rückfahrtkosten der Transporter und Lkws werden mit EUR 0,61 bzw. EUR 0,77 pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Be- und Entladezeiten werden EUR 49,00/Std. je Monteur berechnet. Alle angegebenen Preise zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Bitte überprüfen Sie die vorgenannten baulichen Montagevoraussetzungen vor Ort bevor Sie uns schriftlich per Fax den Montagebeginn termingerecht bestätigen.
  7. Nach Beendigung der Montagearbeiten hat eine Abnahme durch den Auftraggeber oder einer von Ihm berechtigten Person innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen. Beanstandungen bzw. Gründe für eine Nichtabnahme sind uns ebenfalls unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen.